Laut dem Gesetzgeber ist ein Abfallbeauftragter erst ab 100 Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen notwendig. Es macht aber durchaus Sinn, eine:n solche:n auch unter kleineren Strukturen zu ernennen oder eine externe Person dafür bereitzustellen.
In jedem Fall sollte es sie geben, diese eine Person, die sich mit dem Thema Abfall beschäftigt.
- Weißt du etwa, wie viel tatsächlicher Restmüll es ist, der hierzulande in der Restmülltolle landet? 40 Prozent, 50 - oder doch schon 80 Prozent?
- Sind ausreichend Trennmöglichkeiten in deinem Unternehmen vorhanden?
- Weißt du über die Abfallkosten Bescheid und hast du eine Vorstellung, wie groß das Einsparungspotenzial allein auf diesem Gebiet sein könnte?
Nein? Dann kontaktiere mich, damit wir diese Angelegenheit schnell auf Schiene bringen und damit die Umwelt und deine Geldbörse entlasten!